Trennung
Im Falle einer Ehescheidung ist je nach vereinbartem Güterstand
zur Auseinandersetzung des Vermögens die Ermittlung des
Anfangs- und Endvermögens der beiden Ehepartner erforderlich.
Sind Immobilien im Spiel, ist deren Bewertung durch einen
Sachverständigen ein probates Mittel, um zu einer fairen und
unabhängigen Wertfindung zu kommen.