Trennung Im Falle einer Ehescheidung ist je nach vereinbartem Güterstand zur Auseinandersetzung des Vermögens die Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens der beiden Ehepartner erforderlich. Sind Immobilien im Spiel, ist deren Bewertung durch einen Sachverständigen ein probates Mittel, um zu einer fairen und unabhängigen Wertfindung zu kommen.
BEDARFSFÄLLE Sachverständigen- und Immobilienbüro PETER HOHLOCH