Was ist ein SACHVERSTÄNDIGER?
Sachverständige zeichnen sich durch besondere Kenntnisse auf einem bestimmten Fachgebiet aus. Hinzu kommen die
persönliche Eignung und die Fähigkeit Gutachten zu erstatten.
Der Sachverständigenbegriff ist nicht gesetzlich geschützt. Es existiert beispielsweise kein Berufsgesetz, das einen
bestimmten Ausbildungs- bzw. Eignungsnachweis für Sachverständige erforderlich macht.
Im Geschäftsverkehr darf die Bezeichnung jedoch nicht irreführend verwendet werden (§§ 3 und 5 UWG). Der
Sachverständige muss also in der Lage sein, den Nachweis der Sachkunde zu erbringen, ansonsten verhält er sich
wettbewerbswidrig.
In der Regel erfolgt der Nachweis durch einschlägige Berufserfahrung in Verbindung mit besonderen Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen.
Sachverständige geben Erfahrungssätze weiter, stellen bestimmte Tatsachen fest, beurteilen Tatsachen und ziehen
Schlussfolgerungen aus bestimmten Tatsachen.
Sie erstatten Gutachten für Privatpersonen, Behörden und Gerichte.
Grundpflichten eines jeden Sachverständigen
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Höchstpersönliche Gutachtenerstellung
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Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit
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Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
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Verschwiegenheit
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Weiterbildung