Schenkung / Erbschaft / ErbschaftssteuerSchenkungen und Erbschaften von Immobilien lösen meist Steuerzahlungen aus. Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung ist der gemeine Wert (sprich Verkehrswert) der Immobilie.Der gemeine Wert wird von den Finanzämtern nach den Richtlinien des Bewertungsgesetzes ermittelt. Diese Bewertungsverfahren sind stark standardisiert und tragen dem Umstand Rechnung, dass sie sich für die Finanzverwaltungen als Massenveranlagungsverfahren eignen müssen.Häufig finden die objektspezifischen Eigenschaften der Immobilie, deren Lagemerkmale und die aktuelle Marktsituation keine ausreichende Berücksichtigung.Das Bewertungsgesetz eröffnet dem Steuerschuldner daher die Möglichkeit durch ein Sachverständigengutachten einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Eine fachlich qualifizierte und differenzierte Bewertung Ihrer Immobilie durch einen Sachverständigen kann zu günstigeren Ergebnissen für Sie als Steuerschuldner führen.Bereits bei der Planung eines Schenkungsvorgangs bringt es Ihnen Vorteile, in Ergänzung zu Ihrem Steuerberater auch einen Sachverständigen hinzu zu ziehen. Beispielsweise wenn es darum geht, die Immobilie steueroptimiert auf mehrere Begünstigte zu übertragen. Dazu sollten Sie den Wert Ihrer Immobilie bereits im Vorfeld kennen.